Finanzamt
Fundstelle: Startseite / Infos für Steuerzahlende / Häufig gestellte Fragen / Wann muss ich die Umsatzsteuervoranmeldungen und die Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben?
Adresse (URL): http://www.finanzamt-koeln-west.de/allgemein_fa/steuerzahler/fragen/20_faq_ust/25_ust.php
Auf Antrag verlängert das Finanzamt die Abgabefrist um jeweils einen Monat (= Dauerfristverlängerung). Bei Monatszahlern wird die Dauerfristverlängerung nur gewährt, wenn der Unternehmer eine Sondervorauszahlung leistet. Diese beträgt ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen des letzten Jahres.
Die Umsatzsteuerjahreserklärung ist bis zum 31.05. des nächsten Jahres abzugeben. Ggf. kann ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden.