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27.10.05
Finanzminister Dr. Helmut Linssen: Monat für Monat mehr Netto in der Tasche
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Finanzministerium NRW
Düsseldorf, den 27.10.05
Finanzminister Dr. Helmut Linssen:
Monat für Monat mehr Netto in der Tasche
Die Städte und Gemeinden haben die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2006 verschickt. Jetzt besteht die Möglichkeit, sich beim Finanzamt Freibeträge eintragen zu lassen. "Auch in diesem Jahr sollten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer prüfen, ob sie durch die Eintragung eines Freibetrages ihr laufendes Nettoeinkommen erhöhen können", sagte Finanzminister Dr. Helmut Linssen heute in Düsseldorf.
Die Vorteile des "Lohnsteuerermäßigungsverfahrens" liegen auf der Hand: Dadurch, dass der Arbeitgeber den vom Finanzamt bestätigten Freibetrag berücksichtigt, erhöht sich das monatliche Nettoeinkommen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können so früher über ihr Geld verfügen und müssen nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, um ihre Erstattungsansprüche mit der Steuererklärung geltend zu machen.
Vom Finanzamt können auf der Lohnsteuerkarte unter anderem eingetragen werden:
Ein Freibetrag kann nur auf der Steuerkarte eingetragen werden, wenn alle Aufwen¬dungen insgesamt 600 Euro im Jahr übersteigen. Werbungskosten können dabei nur berücksichtigt werden, wenn sie den Werbungskostenpauschbetrag von 920 Euro jährlich übersteigen. Das heißt: Werbungskosten allein führen nur dann zu einem Freibetrag, wenn sie mehr als 1.520 Euro betragen. Zudem muss im Folgejahr zwingend eine Steuererklärung abgeben werden; es sei denn, dass lediglich die so genannten "Pauschbeträge für Menschen mit einer Behinderung" eingetragen werden.
Arbeitnehmer sollten auch prüfen, ob es sich für sie lohnt, für Arbeitsmittel, für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder für die Kirchensteuer einen Freibetrag ein¬tragen zu lassen.
Die Formulare für den "Antrag auf Lohnsteuerermäßigung" sind beim Finanzamt oder im Internet unter www.fm.nrw.de/go/lst2006 erhältlich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereits einen Freibetrag auf der Steuerkarte haben oder nur die Änderung der Zahl der Kinderfreibeträge und ggf. der Steuerklasse I in Steuerklasse II beantragen, müssen nur einen vereinfachten Ermäßigungsantrag für 2006 stellen. Grundsätzlich wird die Steuerklasse II von den Gemeinden auf den Lohnsteuerkarten bescheinigt. Bei Alleinerziehenden, deren Kinder zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, wird die Steuerklasse II aber auf Antrag vom Finanzamt eingetragen.
Mit dem vereinfachten Ermäßigungsantrag können Steuerzahlende maximal den Freibetrag des Vorjahres erhalten. Sie sollten allerdings überprüfen, ob sich der Freibetrag möglicherweise wegen veränderter Verhältnisse verringert. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Arbeitszimmer wegfällt oder sich die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den Wechsel der Arbeitsstelle verringert.
Speziell zum Thema Lohnsteuer 2006 sind weitere Informationen im Internet erhältlich. Zur Broschüre "Lohnsteuer 2006" im PDF-Format zum herunterladen ...
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